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Privilegierung der Kirchen an Schulen beendet

Der Brandenburger Landtag hat durch eine Schulgesetzänderung den Weg frei gemacht für die mit dem Religionsunterricht gleichberechtigte Erteilung des weltanschaulichen Faches "Humanistische Lebenskunde" an öffentlichen Schulen. Der § 9 des Brandenburger Schulgesetzes, welches bisher nur christlichen Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften die Möglichkeit eines Religionsunterrichts einräumte, Weltanschauungsgemeinschaften dagegen aber einen durch sie angebotenen Unterricht verweigerte, wurde durch folgenden Zusatz erweitert: "Vereinigungen zur gemeintschaftlichen Pflege einer Weltanschauung werden den Religionsgemeinschaften gleichgestellt". Zum Hintergrund: - Urteil des Brandenburger Verfassungsgerichts: VerfGBbg, Urteil vom 15.12.2005 (VfGBbg 287/03), www.verfassungsgericht.de - Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes (Entwurf der Landesregierung), Drs.0/3006: über www.brandenburg.de

Lebenskunde - eine Alternative zum Religionsunterricht

Am 29. Mai 2007 um 19:00 Uhr findet die erste Veranstaltung zur Einführung des Lebenskundeunterrichts an den Brandenburger Schulen statt. Die Vereine "Urania Barnim e.V." und der "Freidenker Barnim e.V." werden Ihnen juristische Hintergründe, Ziele, Inhalte und Methoden näher bringen.
Interessenten sind herzlich eingeladen daran teilzunehmen. Der Veranstaltungsort ist der Urania Club in der Eberswalder Straße 9 in Bernau. Der Teilnehmerbeitrag beträgt 3 €, Referent und Diskussionspartner ist Herr Werner Schultz, Leiter der Abteilung Lebenskunde des Humanistischen Verbandes Berlin.

Humanistische Lebenskunde an Brandenburger Schulen?

Mit seinem Urteil vom 15.12.2005 hat das Landesverfassungsgericht Brandenburg die rechtlichen Grundlagen dafür getroffen, dass an Brandenburger Schulen ein freiwilliges Unterrichtsfach "Humanistische Lebenskunde" gleichberechtigt und als Alternative zum kirchlichen Religionsunterricht in den Klassenstufen 1 bis 6 angeboten werden kann. Anbieter dieses neuen Unterrichtsfaches ist der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg, welcher damit einer Mehrheit konfessionell nicht gebundener Eltern, aber auch Pädagogen, eine willkommene Möglichkeit bietet ihren Kindern bzw. Schülern die Beschäftigung mit zentralen Zielen und Werten des weltlichen Humanismus, frei von jedem Bekenntnis, zu gestatten.

Warum Lebenskunde?

In Brandenburg liegt der Anteil konfessionsloser Schüler bei ca. 70 bis 80%. Deshalb hat der Humanistische Verband beantragt, das Fach Lebenskunde anzubieten. Damit will der Verband nichtreligiösen Kindern und Jugendlichen aus einer weltlichen Lebenssicht heraus Orientierungshilfen geben und zur Wertevermittlung beitragen.
Obwohl das Grundgesetz und die Landesverfassung die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleichstellen, wird Humanistische Lebenskunde bislang nicht zugelassen.

Was ist Humanistische Lebenskunde?

Lebenskunde ist ein freiwilliger Unterricht, der eine weltlich- humanistische Weltanschauung vermittelt. Er ist deshalb nicht mit dem Schulfach LER zu verwechseln.
Grundlagen des LK- Unterrichts sind Erkenntnisse über die Natur und die Gesellschaft sowie Lebensregeln, die auf weltlich- humanistischen Werten beruhen. Verantwortung, Selbstbestimmung und Toleranz sind zentrale Aussagen der humanistischen Lebensauffassung.

Was geschieht im Unterricht?

LK geht von den Erfahrungen, Problemen und Gefühlen der Kinder und Jugendlichen aus. Ihre Fragen nach dem Sinn des Lebens bestimmen den Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler werden ermuntert, über sich und die Welt nachzudenken, um sich ihrer Verantwortung für ihr Leben bewusst zu werden.
Kinder und Jugendliche können angstfrei und ohne Bevormundung über das reden, was ihnen wichtig ist. Themen wie Freundschaft, Liebe oder Ärger mit Erwachsenen kommen ebenso zur Sprache wie Fragen nach dem Umgang mit Krankheit oder Tod.

 

 
 
     
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