|
Der Brandenburger Landtag hat durch eine Schulgesetzänderung den Weg
frei gemacht für die mit dem Religionsunterricht gleichberechtigte
Erteilung des weltanschaulichen Faches "Humanistische Lebenskunde" an
öffentlichen Schulen. Der § 9 des Brandenburger Schulgesetzes, welches
bisher nur christlichen Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften die
Möglichkeit eines Religionsunterrichts einräumte,
Weltanschauungsgemeinschaften dagegen aber einen durch sie angebotenen
Unterricht verweigerte, wurde durch folgenden Zusatz erweitert:
"Vereinigungen zur gemeintschaftlichen Pflege einer Weltanschauung
werden den Religionsgemeinschaften gleichgestellt".
Zum Hintergrund:
- Urteil des Brandenburger Verfassungsgerichts: VerfGBbg, Urteil vom
15.12.2005 (VfGBbg 287/03), www.verfassungsgericht.de - Gesetz zur
Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes (Entwurf der
Landesregierung), Drs.0/3006: über www.brandenburg.de
Lebenskunde - eine Alternative zum Religionsunterricht
Am 29. Mai 2007
um 19:00 Uhr findet die erste Veranstaltung zur Einführung des
Lebenskundeunterrichts an den Brandenburger Schulen statt. Die Vereine
"Urania Barnim e.V." und der "Freidenker Barnim e.V." werden Ihnen
juristische Hintergründe, Ziele, Inhalte und Methoden näher bringen.
Interessenten
sind herzlich eingeladen daran teilzunehmen. Der Veranstaltungsort ist
der Urania Club in der Eberswalder Straße 9 in Bernau. Der
Teilnehmerbeitrag beträgt 3 €, Referent und Diskussionspartner ist Herr
Werner Schultz, Leiter der Abteilung Lebenskunde des Humanistischen
Verbandes Berlin.
Humanistische Lebenskunde an Brandenburger Schulen?
Mit seinem
Urteil vom 15.12.2005 hat das Landesverfassungsgericht Brandenburg die
rechtlichen Grundlagen dafür getroffen, dass an Brandenburger Schulen
ein freiwilliges Unterrichtsfach "Humanistische Lebenskunde"
gleichberechtigt und als Alternative zum kirchlichen
Religionsunterricht in den Klassenstufen 1 bis 6 angeboten werden kann.
Anbieter dieses neuen Unterrichtsfaches ist der Humanistische Verband
Berlin-Brandenburg, welcher damit einer Mehrheit konfessionell nicht
gebundener Eltern, aber auch Pädagogen, eine willkommene Möglichkeit
bietet ihren Kindern bzw. Schülern die Beschäftigung mit zentralen
Zielen und Werten des weltlichen Humanismus, frei von jedem Bekenntnis,
zu gestatten.
Warum Lebenskunde?
In Brandenburg liegt der Anteil
konfessionsloser Schüler bei ca. 70 bis 80%. Deshalb hat der
Humanistische Verband beantragt, das Fach Lebenskunde anzubieten. Damit
will der Verband nichtreligiösen Kindern und Jugendlichen aus einer
weltlichen Lebenssicht heraus Orientierungshilfen geben und zur
Wertevermittlung beitragen.
Obwohl das Grundgesetz und die
Landesverfassung die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
gleichstellen, wird Humanistische Lebenskunde bislang nicht zugelassen.
Was ist Humanistische Lebenskunde?
Lebenskunde ist ein
freiwilliger Unterricht, der eine weltlich- humanistische
Weltanschauung vermittelt. Er ist deshalb nicht mit dem Schulfach LER
zu verwechseln.
Grundlagen des LK- Unterrichts sind Erkenntnisse
über die Natur und die Gesellschaft sowie Lebensregeln, die auf
weltlich- humanistischen Werten beruhen. Verantwortung,
Selbstbestimmung und Toleranz sind zentrale Aussagen der humanistischen
Lebensauffassung.
Was geschieht im Unterricht?
LK geht von den Erfahrungen,
Problemen und Gefühlen der Kinder und Jugendlichen aus. Ihre Fragen
nach dem Sinn des Lebens bestimmen den Unterricht. Die Schülerinnen und
Schüler werden ermuntert, über sich und die Welt nachzudenken, um sich
ihrer Verantwortung für ihr Leben bewusst zu werden.
Kinder und
Jugendliche können angstfrei und ohne Bevormundung über das reden, was
ihnen wichtig ist. Themen wie Freundschaft, Liebe oder Ärger mit
Erwachsenen kommen ebenso zur Sprache wie Fragen nach dem Umgang mit
Krankheit oder Tod.
|